Die Rolle der Mediatorin

 

Die Mediatorin bewertet die Aussagen nicht und ergreift keine Partei. Sie trifft keine Entscheidungen für die Parteien und legt keine Lösungen fest. Sie ist verantwortlich für das Verfahren, die Parteien für den Inhalt.

 

Die Mediatorin leitet das Gespräch. Sie verfügt über Techniken, die den Beteiligten ermöglichen, sich ihrer Interessen bewusst zu werden und diese zu äussern. Sie kann verschiedene kreative Methoden anwenden, um eine möglichst breite Vielfalt an Optionen zu eröffnen.

 

 

Die Mediatorin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Muss dennoch der Weg über ein Gerichtsverfahren gewählt werden, steht die Mediatorin keinem der Beteiligten als Vertretung oder Zeuge zur Verfügung.


Ablauf der Mediation

 

Das klassische Mediationsverfahren durchläuft normalerweise folgende Phasen:

 

1. Auftragsklärung

Zuerst informiert die Mediatorin die Parteien über das Verfahren sowie die Rolle und Haltung der Mediatorin. Nach der Auftragsklärung schliessen die Parteien mit der Mediatorin eine Mediationsvereinbarung ab. Darin werden gemeinsam abgemachte Rahmenbedingungen des Verfahrens festgehalten.

 

2. Themensammlung

Die zweite Phase dient den Parteien um ihre Streitpunkte und Anliegen darzulegen. Daraus können die Themen und Konfliktfelder gesammelt und für die weitere Bearbeitung nach Prioritäten geordnet werden.

 

3. Positionen und Interessen

In der dritten Phase beginnt die eigentliche Problembearbeitung. Hier findet der Wechsel vom Beharren auf Positionen zur Offenbarung der dahinter liegenden Interessen statt. Die Konfliktparteien erhalten Gelegenheit, ihre Sicht zum jeweiligen Themenpunkt darzustellen. Informationen, Daten und Wahrnehmungen werden ausgetauscht. Kriterien für eine aus Sicht der Beteiligten gerechte und sinnvolle Lösung werden entwickelt. Danach wird auf die unterschiedlichen und gemeinsamen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Parteien vertieft eingegangen. 

 

4. Sammeln von Optionen

Mit der vierten – der kreativen – Phase werden zu den einzelnen Problemfeldern mögliche Optionen gesammelt, ohne sie zu werten. An dieser Stelle hinterfragt die Mediatorin inwieweit die gefundenen Optionen mit den in der vorherigen Phase ermittelten Interessen der Parteien oder den erarbeiteten Kriterien für eine gerechte Lösung im Einklang stehen. Es folgt eine gemeinsame Ueberprüfung, ob und wie sich die jeweiligen Lösungsoptionen in der Realität umsetzen lassen.

 

5. Abschlussvereinbarung

Den Abschluss der Mediation bildet eine, meist schriftliche, gemeinsame Vereinbarung der Parteien über die erzielten Ergebnisse. Sie kann auch Fristen beinhalten, oder das Verhalten in einem zukünftigen Konfliktfall planen.